Sündenregister Unterseen

Amthaus Unterseen

Sünden sind eine moralische Kategorie, und wie ich in diesen Webseiten erläutert habe, ist der Verzicht aufs Moralisieren wesentlich, um trotz Divergenzen miteinander zu können. Dass ich hier trotzdem moralische Massstäbe anlege und die Metapher vom Sündenregister bemühe, hat mit der öffentlichen Ausgangslage zu tun:

  • Das Sündenregister wird nicht einer Person vorgehalten, sondern einer Funktion: der Exekutive der Gemeinde Unterseen.
  • Das Sündenregister stützt sich auf die Rechtsordnung, in der die Funktion operiert: Von der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis zum Friedhofreglement der Gemeinde Unterseen wird in allen möglichen Bereichen festgelegt, was Recht und Unrecht ist, Gut und Böse, Sünde und Tugend.

Das Private und das Politische

Diejenigen der Exekutive Unterseen, die ich persönlich kenne und denen ich in corpore das Sündenregister vorhalte, mag ich nämlich alle persönlich ganz gut:

  • Stefan Zurbuchen gebe ich beim Steinigen nach wie vor jeden Bauauftrag, weil ich ihn schätze und er wie schon sein Vater mit seinen Mitarbeitenden auf dem Bau einfach gute Arbeit leistet.
  • Die Betriebe der Familie von Jürgen Ritschard im Neuhaus berücksichtige ich nach wie vor regelmässig. Fürs Seebad am Ufer, wo ich kopfüber in den Thunersee springen und mit unserem SUP herumpaddeln kann, zahle ich gerne meinen Obolus – eine Kabine draussen am See haben ich und meine Frau und Geliebte allerdings leider noch nicht bekommen (vielleicht weil Jürgen mehr gegen mich hat als ich gegen ihn?).
  • Oliver Grunder, bestgewähltes Mitglied und marginalisierte Minderheit in der Exekutive Unterseen, ist mein Ältester, und ich halte ihn mit Verlaub für eher zu anständig und zurückhaltend für die Politik.

Umso mehr fällt es mir zum einen schwer, hier zur Ordnung zu rufen, zum anderen jedoch ist es unverzichtbar. Hier stehe ich. Ich kann nicht anders:

  • Es ist ein entscheidender Grundlagenirrtum der Anständigen, die ja bezeichnenderweise als Gutmenschen herabgesetzt werden, dass sie ihr menschenfreundliches Weltbild auch auf die Politik projizieren. Politik heisst Verteilung von Macht, und wo es um Macht geht, müssen Gutmenschen das Nachsehen haben – und haben es auch seit Menschengedenken. Die Folgerung liegt auf der Hand, und sie wird nicht nur von der Spieltheorie bestätigt, sondern leuchtet auch systemisch ein: Anständige Gutmenschen sollen zwar auf das Beste hoffen, müssen aber mit dem Schlimmsten rechnen und sich politisch entsprechend verhalten.

Wehret den Anfängen

„Wehret den Anfängen“, ist zwar eine abgedroschene Phrase, aber hier und jetzt sei sie bemüht. Festzuhalten ist dabei mit Blick aufs nachfolgende Sündenregister, dass böse Worte die Taten begleiten: À la Trump zu poltern, zu drohen, andere für eigenes Fehlverhalten verantwortlich zu machen und sich selbst zu überhöhen, ist die haarsträubende Begleitmusik der nachfolgenden Liste. Dabei sind einerseits Sünden wie das Feuern des Chef-Hauswarts, die systematische Überwachen der Schulhausabwarte oder das Fällen von Nussbäumen gegen den Widerstand der Bevölkerung gar nicht verzeichnet, andererseits gilt die Unschuldsvermutung und ist die Kategorie wie gesagt moralisch – und schliesslich erhebt die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit: weitere sachdienliche Hinweise jederzeit in die Kommentarspalte oder an die Redaktion.

Forsche, unnötige Kündigungen: Hauswarte sowie Schrebergärten auf dem Graben.
  • Die Gemeinde marginalisiert und desavouiert nicht linientreue Kräfte in der Exekutive, in Kommissionen und in der Dorfpolitik, etwa durch das Brechen ungeschriebener Gesetze bei der Verteilung von Ressorts, der paritätischen Zuordnung von Gemeindepräsidium und Vizepräsidium oder der Berücksichtigung von Kommissionsentscheiden.
  • Die Gemeinde restrukturiert auf juristisch und sachlich wackeligere Grundlage das Bau- und Planungswesen samt dem Finanz- und Verwaltungsvermögen. Nicht zuletzt Zusammenhang mit diesem ersten und zweiten Punkt erfolgen Rücktritte von zwei Mitgliedern des Gemeinderates sowie Demissionen von mehreren Bauverwaltern samt etlicher Angestellter.
  • Die Gemeinde veröffentlicht fehlerhaft und despektierlich die Namen und Berufe von Verantwortlichen zweier Aufsichtsbeschwerden, obwohl einerseits in solchen Verfahren niemand Partei ist und andererseits der Datenschutz verlangt, dass Betroffene die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.
  • Die Gemeinde lässt die Liegenschaftssteuer durch die Gemeindeversammlung auf der Grundlage falscher Angaben senken.
  • Die Gemeinde will während der laufenden Revision der Ortsplanung eine einzelne Parzelle aufzonen, um Land zugunsten einer gemeindenahen, serbelnden Stiftung teurer verkaufen zu können, obschon keine Chance auf Umsetzung besteht und das Ansinnen denn auch scheitert.
Hirnwütige Durchstechversuche während der Ortsplanungsrevision – Mitte hinten.
  • Die Gemeinde montiert widerrechtlich Überwachungskameras auf dem Schulareal; im Zuge einer erfolgreichen Einsprache demontiert sie widerwillig und kündigt umgehend dem erfolgreichen Einsprecher seinen Lagerraum im Zeughaus – dies wegen angeblichem Eigenbedarf, während das Bauunternehmen, das einem Gemeinderat gehört, seinen Lagerraum ausweitet.
  • Derselbigen Gemeinderat fängt am Bahnhof zwei 13-jährige Burschen ab und verschleppt sie zum Verhör. Unter den Verschleppten ist der Sohn des obigen Einsprechers.
  • Die Gemeinde kündigt Schrebergärten auf dem Graben, und zwar ohne Not und ohne Absprache mit dem Kirchgemeinderat, Miteigentümer des Areals.
  • Die Gemeinde blockt auf dem Areal im Gegensatz zum Kirchgemeinderat ein Mehrgenerationenprojekt unter anderem mit der Begründung, sie habe andere Probleme wie etwa ein zu kleines Alters- und Pflegeheim. Dies obschon just dieses Alters- und Pflegeheim ein Mehrgenerationen als Lösungsweg für seine Probleme bezeichnet.
Baudenkmal Mittelschulhaus Unterseen: Selbstbedienungsladen und Spielwiese für Alphatiere.
  • Die Gemeinde ersucht nach dem Muster des Schwarz-Peter-Spiels regelmässig um Nachkredite, zuletzt in Sachen Schutzräume, wo zweifelsfrei feststeht, dass weder Bund noch Kanton jene Schuld tragen, die ihnen die üblichen Verdächtigen zuschieben.
  • Die Gemeinde berücksichtigt systematisch einen Kreis von Unternehmen, darunter das Bauunternehmen eines Exekutivmitglieds, ein Planungs- sowie ein Architekturunternehmen. Um freihändig vergeben zu können, werden dabei ebenfalls systematisch Schwellenwerte unterschritten.
  • Die Gemeinde sieht sich mit explodierenden Mehrkosten bei der Aussenraumgestaltung des Mittelstufenschulhauses Unterseen konfrontiert und fällt dabei auf mit fadenscheinigen Beschuldigungen eines projektierenden Gartenbauunternehmers sowie fragwürdigen Vergaben von Baumeisterarbeiten an das Unternehmen eines Gemeinderates sowie die üblichen verdächtigen Planungs- und Architekturbüros.
  • Die Gemeinde verletzt, wie der Regierungstatthalter feststellt, Ausstandspflichten an der Gemeindeversammlung im Mai 2021 zum Projekt Aussenraumgestaltung Schulanlage Steindler – präsentiert wird das Projekt just jenem Gemeinderat, an dessen Baufirma die Hauptarbeiten vergeben werden.
  • Die Gemeinde macht, wie Regierungstatthalter festellt, einen unzulässigen Versuch von Freihandvergaben beim Projekt zur Sanierung des Unterstufenschulhauses.
  • Die Gemeinde versucht mehrfach, die Schwellenwerte des öffentlichen Beschaffungsrechts zu umgehen, Planungsarbeiten ohne Ausschreibung direkt zu vergeben. Im obigen Projekt muss die Gemeinde auf Beschwerden hin den Versuch abbrechen.
  • Die Gemeinde missachtet lehrbuchmässig das Öffentlichkeitsprinzip durch gezieltes informelles oder formelles Unterdrücken, Streuen und Manipulieren von Informationen.
  • Die Gemeinde nimmt mehrmals überschwellige Architekturvergaben an dasselbe, erwähnte Architekturbüro vor, dies nach dem freisinnigen Gassenhauer: „Vergabe nach Artikel 6c – Zuschlag an die FDP.“
  • Die Gemeinde zieht kurzfristig ein Wohnbauprojekt in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) zurück aufgrund mutmasslich manipulierter Unterlagen.
  • Fragwürdiges Verfahren der ZPP Stedtli für den Neubau auf dem Ruag-Parketti-Areal, bei dem einsprechende Fachleute denunziert werden.

1 Kommentar

  1. Eine kleine Ergänzung: Das Abfangen und Verschleppen der beiden 13jährigen Jugendlichen zum Verhör wurde vom Gemeinderatsmitglied unter der Erwähnung eines höheren Amtes in der Exekutive in Unterseen begründet. Sinngemäss: „Ich darf das, ich bin in einer höheren Position in der Gemeinde.“ Auf den schriftlichen Hinweis des amts- und rechtsmissbräuchlichen Vergehens durch den Vize hat sowohl dieser als auch der Gemeindepräsident eine Antwort für unnötig erachtet.
    Der Gemeindepräsident hat in einer späteren Stellungnahme zu einer anderen Angelegenheit argumentiert, dass dies eine private Angelegenheit des Vize sei. Dies obwohl, wie erwähnt, die Entführung unter Vorgabe des offiziellen Amts durchgeführt wurde.

Kommentar verfassen